Zum Hauptinhalt springen

Corona-Auflagen

DEHOGA fordert konkreten Zeitplan zum Hochfahren der Gastronomie

Corona

Für den Verband bleibt die Forderung nach einem Rettungsfonds der wichtigste Punkt

DEHOGA Präsident Guido Zöllick

BERLIN. Vor der Schaltkonferenz der Ministerpräsident*innen mit Kanzlerin Merkel hat der DEHOGA einen konkreten Zeitplan zum Neustart der Gastronomie gefordert. „Unsere Betriebe brauchen eine klare Öffnungsperspektive“, erklärt Verbandspräsident Guido Zöllick. Dringend notwendig seien Konzepte für ein verantwortungsvolles Wiederhochfahren der Gastronomie mit nachvollziehbaren, verständlichen und vor allem bundesweit einheitlichen Regeln zum Gäste- und Arbeitsschutz. Den Leitfaden der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu den SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards im Gastgewerbe hat der DEHOGA bereits in die Branche kommuniziert. „Das Gastgewerbe steht in der Verantwortung für Gesundheit und Wirtschaft“, sagt Zöllick. Die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter habe oberste Priorität. „Mit Hochdruck arbeitet der DEHOGA an praxistauglichen Umsetzungshilfen für die Betriebe zur Vermeidung von Infektionsrisiken.“ Dazu gehörten Checklisten für den notwendigen Sicherheitsabstand, Best-Practice-Beispiele für die Gestaltung von Betriebsabläufen sowie zusätzliche Hygieneregeln, die in der Branche bereits jetzt schon sehr hoch seien.

Am Mittwoch hatten die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Stufenplan vorgelegt. Demzufolge sollen zuerst Zoos und Freizeitparks, dann Restaurants, gefolgt von weiteren touristischen Angeboten öffnen. Konkrete Daten sind dort nicht genannt. Sie sind am Ende Sachen der Länder. Die haben inzwischen Landesregierungen haben unterschiedliche Daten für möglich gehalten, vom 11. Mai in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu Pfingsten wurden in den vergangenen Tagen unterschiedliche Termine genannt. Unklar ist, ob nach der Schaltkonferenz konkrete Daten genannt wird, oder dies beim nächsten Termin am 6. Mai beschlossen bleibt. Möglicherweise werden einzelnen Länder auch unabhängig davon einen Sonderweg gehen. Dies hat Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig (SPD) am Mittwoch angedeutet.

Unabhängig davon hält der DEHOGA an seinen Forderungen für eine weitere finanzielle Unterstützung der Branche fest.„Die Lage in Hotellerie und Gastronomie ist katastrophal“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). „Die Branche liegt am Boden. Eine Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes droht. Verzweiflung bei Unternehmern wie Mitarbeitern macht sich breit. Hunderttausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.“ Die bisherigen Liquiditätshilfen und Kredite von Bund und Ländern reichten nicht aus. „Die Betriebe brauchen jetzt schnell und ausreichend Geld, um am Leben zu bleiben sowie dringend eine Öffnungsperspektive.“

Mit Blick auf die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am morgigen Donnerstag sagt Zöllick: „Der Rettungsfonds für hauptbetroffene Branchen wie das Gastgewerbe gehört auf die Agenda des Treffens.“ Der Rettungsfonds müsse „schnell, unbürokratisch und gerecht“ sein. Alle Unternehmen müssten davon profitieren, kleine wie große. „Die Zeit drängt“, so Zöllick und verweist auf eine DEHOGA-Umfrage. Danach meldet jeder dritte Betrieb, dass die Liquidität weniger als 20 Tage ausreicht. Ohne staatliche Hilfen stünden mehr als 70.000 gastgewerbliche Betriebe vor dem Ruin. Die große Relevanz des Gastgewerbes zeige sich auch in den erheblichen Umsatzausfällen, die Lebensmittel- und Getränkeindus-trie, Brauereien, Ausstatter, Einrichter, die landwirtschaftlichen Betriebe, der Großhandel und das Handwerk zu beklagen hätten.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der DEHOGA beim Thema Pachtminderung. Die meisten Betriebe seien geschlossen und hätten keinerlei Einnahmen. Umsätze aus dem Liefer- und Abholgeschäft seien in den wenigsten Fällen kostendeckend. „Die Fixkosten, insbesondere Mieten und Pachten, aber auch Leasinggebühren und allgemeine Betriebskosten, laufen indes unverändert weiter“, macht Zöllick deutlich. In den meisten Miet- und Pachtverträgen sei explizit der Verwendungszweck der vermieteten Räume zum Beispiel als Hotel, Restaurant oder Diskothek vereinbart. „Wenn die Räume zum Betrieb eines Restaurants vermietet oder verpachtet wurden, und diese Nutzung massiv beschränkt bzw.  untersagt ist, kann das Betriebsrisiko aber nicht wie jetzt in voller Höhe allein vom Mieter bzw. Pächter getragen werden“, mahnt Zöllick an.

„Es kann nicht sein, dass Investmentfonds jahrelang hohe Renditen insbesondere mit Hotels als Pächter erzielt haben und unsere Betriebe nun im Regen stehen lassen.“ Das sei unfair. „In der größten Krise nach dem Zweiten Weltkrieg sind alle gefordert. Auch die Immobilienwirtschaft muss ihrer Verantwortung gerecht werden.“ Zöllick betont, es gebe durchaus Verpächter mit Format, die sich auf vernünftige Pachtminderung verständigt hätten. Aber dies sei leider nicht der Regelfall. Der DEHOGA fordert einen angemessenen Risikoausgleich. „Sofern ein Betrieb aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme geschlossen oder wesentlich eingeschränkt wird, muss der Anspruch auf Anpassung der Miet- bzw. Pachthöhe im Gesetz verankert werden.“

Aktuelle News

WERBUNG

Produkt des Monats: Alkoholfreie Alternativen vom Obsthof Retter

100 % pure Beerensaftung für nüchternen Trinkgenuss bedeutet null Promille für die Spitzengastronomie. Hochwertiger alkoholfreier Genuss ist kein Trend mehr, sondern wird zur Untermalung exquisiter Speisen vorausgesetzt (Externer Link)

Podcast

Interview mit Ansgar Fischer

Ein Berufsleben lang Leidenschaft für Service im Restaurant – wie geht das, Ansgar Fischer? Die Antwort gibt die Restaurantleiter-Legende in dieser Podcast-Folge.

Abschied

Noch ein Jahr Schlüssel mit Felix Suter und Sandra Marugg Suter

Paar plant, in den Ruhestand zu gehen – Zukunft des Restaurants ist bereits geregelt

Gourmet-Club