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Corona-Auflagen

Bayern öffnet Speisegastronomie zum 25. Mai

Bayern, Corona

Söder: Außengastronomie darf bereits am 18. Mai öffnen, Hotels sollen am 30. Mai folgen

Markus Söder
Markus Söder

MÜNCHEN. Auch Bayern will die Corona-Auflagen für die Gastronomie langsam lockern. Das gab die Staatsregierung nach einer Kabinettssitzung bekannt. Bayern handele später als andere Bundesländer, sagte Ministerpräsident Söder. Das Land wolle einen vorsichtigen Weg gehen, der mit der Bundeskanzlerin und dem Land Baden-Württemberg abgestimmt sei. Die Entwicklung der Infektionszahlen lassen aber vorsichtige Schritte mit „gutem Gewissen“ zu. „Lieber langsam und sicherer“, sagte der CSU-Politiker. Das Land plane längerfristig und setze Daten, die bei guter Entwicklung so umgesetzt würden. Wenn sich die Zahlen verschlechterten, könnten sie aber auch nach hinten verschoben werden. Ab morgen würden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Daher sei es erlaubt, mehr als eine Kontaktperson zu Hause oder im öffentlichen Raum zu treffen. Das Distanzgebot bleibe bestehen.

Die Debatte über die Gastronomie sei am schwersten gewesen, sagte Ministerpräsident Söder, da die Herausforderungen für die Branche spürbar seien und viele Menschen wieder Essen gehen wollten. Andererseits sei es eine besondere Herausforderung, weil dort Hygienemaßnahmen am schwierigsten zu treffen sind. Distanz zu halten sei schwer, „wenn nicht nur Cola light“ getrunken werde, sagte Söder. Auch das Nutzen von Masken sei in der Gastronomie schwierig.

Am 18. Mai darf Söder zufolge bis 20 Uhr Außengastronomie öffnen. Dort sollen Auflagen gelten, wie sie auch für Speiserestaurants gelten sollen. Gaststätten dürften ab dem 25. Mai wieder öffnen. Zu den Hygieneauflagen gehören begrenzte Kapazitäten und Abstände zwischen den Tischen. Außerdem soll es sogenannte „Familientische“ geben. Besteck, Tische und Gläser müssten bei bestimmten Temperaturen desinfiziert werden. Die Mitarbeiter in Küche und Service müssen Söder zufolge Masken tragen. Auch Gäste müssten, außer am Platz, Masken tragen. Außerdem bleibe die Öffnungszeit bis 22 Uhr begrenzt.

Bayern werde zu Pfingsten ab dem 30. Mai Tourismus und damit die Öffnung von Hotels, allerdings ohne Sauna und Schwimmbäder. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze könnten dann wieder den Betrieb aufnehmen.

Update Bayern konkretisiert Vorgaben für die Gastronomie

Am 12. Mai hat die Staatsregierung mitgeteilt:  Unter der Voraussetzung eines weiterhin günstigen Verlaufs des Pandemiegeschehens erfolgt die stufenweise Öffnung der Gastronomie bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben zum Infektionsschutz wie folgt: 

  • Ab dem 18. Mai 2020 kann die Gastronomie im Außenbereich (z.B. Biergärten) bis 20 Uhr öffnen.
  • Ab 25. Mai 2020 können Speisegaststätten im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen.

Ein passendes und mit den betroffenen Verbänden abgestimmtes infektionsschutzrechtliches Rahmenkonzept „Gastronomie“ ist dabei eine zwingende Grundlage für die schrittweise Öffnung der gastronomischen Betriebe in Bayern. Auf dieser Basis können dann die einzelbetrieblichen Schutz- und Hygienekonzepte entwickelt werden. Das Rahmenkonzept „Gastronomie“ des Wirtschaftsministeriums sieht vor allem folgende Punkte vor:

  • strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und im betrieblichen Ablauf.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist zudem vorgeschrieben für Servicepersonal im Gastraum, für Gäste, sobald sie den Tisch verlassen und sich in der Lokalität bewegen, und im betrieblichen Ablauf, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, etwa in der Küche, zwingend nicht eingehalten werden kann.
  • Hinzu kommt die Anpassung von Lüftungs- und Reinigungsplänen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.

Das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium werden zeitnah, auch unter Einbeziehung der Erfahrungen im Gastronomiebereich, ein Rahmenkonzept „Hotellerie“ entwickeln, damit Beherbergungsbetriebe (wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen) ab dem Pfingstwochenende öffnen können.
Für den Tourismus – aber auch für die Gesundheitswirtschaft – in Bayern elementar ist auch der gesamte Themenbereich der Kurorte, Heilbäder, Thermen und verwandter Aufgaben wie Rehabilitationsmaßnahmen und physiotherapeutische Behandlungen bzw. Praxen. Diese Bereiche bedürfen aufgrund der Komplexität des Themas bzw. auch der Örtlichkeiten einer eingehenden Prüfung von Schutzkonzepten. Das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium werden ein tragfähiges Konzept für die Öffnung von Heilbädern, Kurorten und Thermen und die schrittweise Öffnung weiterer, derzeit noch untersagter Bereiche im Bäderbereich, erarbeiten.

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