Restart
In Sachsen dürfen Restaurants ab dem 15. Mai öffnen
Die Sächsische Staatsregierung hat die erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.
Gaststätten, Hotels und Pensionen sowie Hotels und Beherbungsbetriebe dürfen wieder öffnen, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept auf seine Einhaltung überprüfen. Die betrieblichen Abläufe sind so zu gestalten, dass zwischen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird. Dies gilt für alle betrieblichen Bereiche einschließlich der Verkehrswege, Sanitär- und Pausenräume. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, sind andere Schutzmaßnahmen vorzusehen (z. B. räumliche Trennung zwischen den Arbeitsplätzen; Mund-Nasen-Bedeckungen). Werkzeuge und Arbeitsmittel sind personenbezogen bereitzustellen.
Auch die Kunden sind auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln hinzuweisen.