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Corona-Auflagen

Restaurants sollen Angaben auf Gästelisten auf Plausibilität kontrollieren

Bund und Länder einigen sich auf neue Auflagen

BERLIN. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf neue Regeln für Corona-Auflagen in der Gastronomie verständigt. Dabei handelt es sich aber um eine Absprache, die jeweils von den einzelnen Ländern noch in konkrete Regelungen umgesetzt werden muss.

Der gemeinsame Beschluss sieht vor, dass gegen Falschangaben in Gästelisten in der Gastronomie vorgegangen werden soll, um im Falle einer Corona-Infektion mögliche Kontaktpersonen ausfindig machen zu können. Dazu heißt es im Beschluss-Text: "Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden." Im Nachgang konkretisierte das Bundespresseamt den Beschluss mit folgender Formulierung: "Falsche Angaben zu ihrer Person von Gästen in Restaurants und Bars werden künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt, das von den Gästen zu entrichten ist. Ergänzend werden die Wirte aufgefordert, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen." In der Pressekonferenz war der Eindruck entstanden, das Bußgeld sei möglicherweise auch von den Wirten zu entrichten.

Das in dem Beschluss erwähnte Bußgeld soll auch für den Betreiber einer Gastronomie gelten. Dieser müsse "eine gewisse Evidenz herstellen, dass die Angaben der Gäste korrekt seien, sagte Bundeskanzlerin Merkel."Bei Donald Duck ist die Sache ja nicht schwierig, dass dies unwahrscheinlich ist", aber im Zweifel müsse sich der Gastronom einen Ausweis oder Führerschein zeigen lassen. "Auf jeden Fall wollen wir deutlich machen, dass wenn Infektionen größeren Versammlungen, oder Gaststätten ausgehen, dass wir dann die Infektionsketten leicht nachvollziehen können. Deshalb ist das verhältnismäßig. Die Gastronomen haben uns ja auch versprochen, als geschlossen war, dass sie die Auflagen alle erfüllen werden", erklärte Merkel weiter.

Der bayerische Ministerpräsident Söder (CSU) ergänzte, dass diese Absprache vor allem für Regionen gelte, in denen die Zahl der Infektionen hoch sei. "Da machen natürlich auch Stichprobenkontrollen Sinn", sagte Söder. Der Erste Bürgermeister Hamburgs, Peter Tschentscher (SPD) verwies auf Infektionsfälle in Hamburger Bars, bei denen weniger als die Hälfte der Angaben in den Gästelisten korrekt gewesen seien. "Ich hoffe auch, dass die Verbände, ihre Mitgliedsunternehmen darauf hinweisen, dass es eine Zeit ist, dass man diese Maßnahmen ernst nehmen muss."

In dem Zusammenhang betonte Kanzlerin Merkel, dass für Gäste Diskretion wichtig sei. Es sei daher "Kundenservice", das keine offenen Listen ausgelegt würden. Über die Frage der weiteren Verwendung der Daten etwa für andere polizeiliche Ermittlungen sei ausführlich beraten worden, sagte Merkel. Sie wies jedoch darauf hin, dass laut der Strafprozessordnung die Nutzung der Daten nur auf richterliche Anordnung möglich sei, ähnlich wie bei Angaben zu Hotelübernachtungen. Eventuell werde es jedoch noch eine Klarstellung geben.

Darüber hinaus sollen die Auflagen für private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen verschärft werden. So heißt es in dem Beschluss: "In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Daher müssen bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Feiern und Veranstaltungen, Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder -um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren- zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden."

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