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Dresdner bean&beluga GmbH meldet Insolvenz an

Sternekoch Stefan Hermann spricht von fehlender Zwischenfinanzierung

Das Restaurant bean&beluga in Dresden
Sternekoche und Gastronom Stefan Hermann

DRESDEN. Die bean&beluga GmbH des Dresdner Sternekochs Stefan Hermann hat Insolvenz angemeldet. Das Dresdner Amtsgericht hat am Gründonnerstag dem Antrag Hermanns stattgegeben. Alle Gastronomie- und Cateringbetriebe bleiben ohne Einschränkungen geöffnet. Noch im Laufe des Jahres soll das Verfahren abgeschlossen sein, heißt es einer Pressemitteilung. 

Für den Betrieb soll dies zunächst keine Konsequenzen haben, alle zu dem Unternehmen gehörenden Restaurants bleiben geöffnet, die Mitarbeiter erhalten nun Geld von der Arbeitsagentur, heißt es in einer Mitteilung.

Die bean & beluga GmbH beschäftigt rund 65 Mitarbeiter und betreibt u.a. das gleichnamige Sternerestaurant, einen Feinkostladen, eine Kochschule und ein Weinbistro. Auch das Restaurant „william“ im Dresdner Schauspielhaus sowie das Catering für die Dresdner Semperoper einschließlich des jährlichen Semperopernballs liegen in der Hand von Stefan Hermanns bean & beluga. Ausschank und Catering gibt es zudem zur Weihnachtszeit auf dem Dresdner Striezelmarkt sowie ganzjährig auf dem Konzertplatz Weißer Hirsch. Hier laufen die Pläne zum Ausbau des Event- und Veranstaltungsangebots auf Hochtouren.

Als Ursache für den Insolvenzantrag wird eine kurzfristige Finanzierungslücke genannt. Während das Unternehmen über das Jahr gesehen insgesamt positive Erträge erwirtschaftet, gibt es jedoch saisonale Umsatzschwankungen. Umsatzschwache Monate werden deshalb üblicherweise mit einer Zwischenfinanzierung überbrückt, die dieses Jahr kurzfristig nicht zustande gekommen ist. „Das Gesamtunternehmen ist profitabel, das Jahresergebnis 2016 war positiv“, unterstrich der hinzu gezogene Berater Bruno M. Kübler. „Und mit dem geplanten Ausbau des Veranstaltungsangebots auf dem Konzertplatz geht das Unternehmen den richtigen Weg, um die Auslastungsschwankungen künftig aus eigener Kraft ausgleichen zu können. Das Eigenverwaltungsverfahren bietet den geeigneten rechtlichen Rahmen, um ein zeitweilig liquiditätsschwaches Unternehmen finanzwirtschaftlich zügig zu restrukturieren. Gespräche mit potenziellen Geldgebern laufen bereits.“

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